Antwort der Gemeinde "Entschlammung alter Mühlengraben/Rothemühle

Gemeinde Wenden
Postfach 12 62
57474 Wenden

 

SPD Wenden
Herrn Jochen Sauermann
Zu den Kirchen 11
57482 Wenden Rothemühle

 

Entschlammung alter Mühlengraben in Rothemühle
Ihr Schreiben vom 31.05.2010

Sehr geehrter Herr Sauermann,

das Ausbaggern des Grabens und die Entsorgung des Schlamms sind aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten mit einfachen Mitteln nicht zu bewerkstelligen. Es machte überdies nur dann Sinn,
wenn der Graben dauerhaft unterhalten würde.

Zwar ist die Gemeinde Eigentümerin der Grabenparzelle, gleichwohl stellt sich die Frage, ob sie
angesichts der Tatsache, dass der Graben funktionslos geworden ist, unterhlatsverpflichtet ist.

Diesbezüglich habe ich mich an die Untere Wasserbehörde gewandt. Sobald mir das Ergebnis der
Prüfung vorliegt, erhalten Sie weiteren Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:

Hüpper

 

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