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HAUSHALTSREDE 2012
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,
bevor ich für die SPD-Fraktion auf den Haushaltsplanentwurf 2012 unseres Kämmerers Herrn Clemens eingehe, sei es mir erlaubt - und ich sehe es als geboten an - zur Haushaltsrede unseres Bürgermeisters Stellung zu beziehen.
Sie haben Recht, Herr Brüser, wenn Sie zu Beginn Ihrer Ausführungen den Begriff der globalen Staatsschuldenkrise in den Vordergrund stellen.
Das Wort „Krise“ ist in aller Munde.
Bankenkrise, Eurokrise, Schuldenkrise, Staatenkrise, Krise der öffentlichen Finanzen..... ja, man selbst bekommt die Krise, wenn man all die negativen Schlagzeilen aus der Presse und den anderen Medien über sich ergehen lassen muss.
Summen schwirren durch den Raum, die einen ganz schwindelig machen und ich meine oft den Überblick zu verlieren, bei den vielen Nullen die sich hinter den einzelnen Zahlen befinden.
Und in diesen schwierigen Zeiten sollen die Kommunen, die am Ende der staatlichen Finanzkette stehen, eine solide Haushaltspolitik betreiben. Wir sollen aber nicht nur unsere Finanzen in Ordnung bringen, sondern gleichzeitig Kinder betreuen und für Sicherheit sorgen, Abwässer beseitigen, Jugendhilfe und Jugendarbeit mitfinanzieren, einen öffentlichen Personennahverkehr zu erschwinglichen Preisen anbieten, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigen zur Seite stehen, Kultur und Sport fördern und mit öffentlichen Investitionen die heimischen Handwerker und Unternehmen unterstützen, ganz zu schweigen von den riesigen Investitionen in die Bildung unserer Kinder.
Spätestens die gegenwärtige Schuldenkrise in Europa macht deutlich, wie wichtig gesunde öffentliche Finanzen für die Gesellschaft und ein funktionierendes Staatswesen sind. Dies gilt - insbesondere und zuallererst - für die Städte und Gemeinden, die die ihnen vom Land und Bund aufgetragenen Aufgaben zu erfüllen haben, wobei das Konnexitätsprinzip jahrzehntelang von allen Parteien mit Füßen getreten wurde und wird.
Der sich ausbreitende Niedriglohnsektor treibt auch im Kreis Olpe die kommunalen Soziallasten in nie gekannte Höhen. Allein bei den Wohnkosten für Beschäftigte mit geringen Einkommen schießt der Kreis monatlich 60.000 Euro zu, die er sich dann über die Kreisumlage von den Kommunen zurückholt.
Gibt es eine Lösung für diese Probleme?
Wer hier behauptet ein Konzept zu kennen, das Alles zum Besseren wendet, das schmerzfrei Entlastung verschafft, handelt nicht redlich und verantwortungsvoll.
Wer aber die kommunale Familie spaltet, wer meint den Mangel nur anders verteilen zu müssen, macht es sich zu einfach. Eine solche Reaktion ist unangemessen, sie hilft Niemandem, und es ist nicht verantwortungsvoll, die Kommunen gegeneinander in Stellung zu bringen.
Sicher gibt es auf Landesebene aus kommunaler Sicht finanzpolitischen Handlungsbedarf.
8,4 Milliarden Euro werden auf die Kommunen des Landes verteilt werden. Seit dem Regierungswechsel werden die Kommunen weniger zur Konsolidierung des Landeshaushaltes herangezogen und wieder am Aufkommen des Landes an der Grunderwerbssteuer beteiligt.
Dies kann aber nur ein Anfang sein. Wünschenswert wäre es, wenn der im Oktober 2010 im Landtag mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU gefasste Beschluss umgesetzt würde, der da lautet: 50 % der Soziallasten, die bundesweit mittlerweile auf schwindelerregende 42 Milliarden Euro gestiegen sind, werden vom Bund übernommen.
Aber auch auf der Einnahmeseite sind Verbesserungen möglich. Es kann und darf nicht sein, dass Menschen, obwohl sie in Vollzeit arbeiten, so schlecht entlohnt werden, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht ohne staatliche Unterstützung bestreiten können. Fast 12 % aller Beschäftigten in NRW beantragen aufstockendes Hartz‑IV‑Geld bei ihrer Kommune. Die Billiglöhne belasten unser Bundesland mit fast 500 Millionen Euro jährlich - Tendenz steigend. Dies hat sogar der CDU‑Fraktionsvorsitzende im Landtag, Karl-Josef Laumann, erkannt, wenn er sagt: „Wer acht Stunden am Tag arbeitet, muss von seinem Lohn leben können. Arbeit hat Würde und muss würdig bezahlt werden.“ Er konnte sich aber mit seinen Forderungen für einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn auf dem Bundesparteitag der CDU nicht durchsetzen. Dies hat unter anderem mit dazu beigetragen, dass der Soziallastenansatz im NRW - auch zum Schaden unserer Gemeinde - verändert werden musste.
Die Konsolidierung kommunaler Haushalte ist bekanntlich in erster Linie durch
a) Minderung der Ausgaben und b) Erschließung neuer Einnahmen zu erreichen.
Exemplarisch zu beiden Bereichen nur je 1 Beispiel:
Eine Minderung der Ausgaben sollte durch die Schaffung intelligenter Sparkonzepte möglich sein z. B. im Bereich energetischer Sanierung von Gebäuden. Hier ist zu überlegen, ob nicht durch die Gründung einer gemeinnützigen GmbH die Gesamtbau-/Gesamtsanierungskosten mindestens 25 % unter den Baukostenindex gedrückt werden sollen. Durch die Gründung einer gemeinnützigen GmbH können Kommunen von vornherein die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % einsparen und zwar nicht nur einmalig bei den Investitionskosten, sondern 25 Jahre lang auch bei den Betriebs-und Bauunterhaltskosten, bei denen so insgesamt 40 % eingespart werden können. Wenn man bedenkt, wie groß gemeindlicher Handlungsbedarf in den kommenden Jahren bei Schulen, Bereitschafts- und Rettungsdiensten, Kindertagesstätten, Sporthallen sowie Umkleide- und Verwaltungsgebäuden sein wird, lässt sich das Einsparpotential hoffentlich erkennen. Dies ist keine Phantasterei, sondern Fakt – nachzulesen unter www.kommunalinformationen.de (Aktueller Newsletter 22/2012.) Um Kommunen bei der Finanzierung des energetischen Bedarfs zu helfen, bietet die KfW Kommunen durch den Bundeshaushalt verbilligte Darlehen an (Zinsen derzeit ab 0,2 % per anno). Gemeinnützige Organisationen erhalten Förderkredite bereits ab 1 % per anno, nachzulesen unter www.KfW.de/kommunen-sanieren.
Eine neue Einnahmequelle ließe sich meines Erachtens auf Dauer erschließen, wenn die Bürgermeister der Städte und Gemeinden - parteiübergreifend - endlich Druck auf ihre jeweilige Landesregierung ausüben würden, die durch bereits bestehende Steuergesetze gegebenen Möglichkeiten endlich zu realisieren. Zur Verdeutlichung: Jahr für Jahr veröffentlichen die Finanzminister aller Bundesländer die Zahlen, die Betriebs-, Konzernprüfer sowie Steuerfahnder ihren Ländern „zusätzlich“ einbringen und lassen sich dafür feiern. Tatsache aber ist, dass diese so genannten „zusätzlichen“ Einnahmen keine „zusätzlichen“ Einnahmen sind, sondern solche, die Kraft der bestehenden Gesetze dem Souverän zustehen, also nur realisiert werden. Wenn man bedenkt, dass jeder einzelne Betriebsprüfer in NRW ein Prüfungsmehr‑Ergebnis von durchschnittlich über 1,3 Millionen Euro beigebracht hat, muss die Frage gestattet sein, warum die Länder nicht die dringend benötigten Fachkräfte einstellen, zumal bekannt ist, dass jeder zweite Betrieb, egal wie lange er existiert, nicht ein einziges Mal kontrolliert wird. Anders als bei abhängig Beschäftigten, also Arbeitnehmern, deren Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vom Arbeitgeber treuhänderisch direkt an den Fiskus abgeführt werden und somit alle Manipulationsmöglichkeiten unterbunden werden, lassen die Bundesländer hier, nicht leichtfertig, sondern vorsätzlich, alle Hintergehungsmöglichkeiten offen. Begründet ist diese Handlungsweise darin, dass die Mehr-Ergebnisse nur zu einem Drittel beim Land verbleiben – der Rest geht an den Bund und in den Länderfinanzausgleich. Zudem muss jedes einzelne Bundesland die Pensionskosten alleine tragen. Dies würde mit Sicherheit auch gerne in Kauf genommen, würden die Mehr‑Ergebnisse eben nicht zu 2 Dritteln an den Bund und in den Länderfinanzausgleich fließen. Hier müssen dicke Bretter gebohrt werden.
In diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben soll, dass der Bundesminister für Finanzen am 21.09.2011 ein Steuerabkommen mit der Schweiz unterzeichnet hat, dass Steuerbetrügern faktisch einen Freibrief ausstellt. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden leer sind, und dass der Ankauf der so genannten „Steuer-CDs“ 5.872 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften bei Schweizer Banken rund 300 Millionen Euro bedingte, lassen den mündigen Steuerbürger nur fassungslos mit dem Kopf schütteln. Ein sensibler Umgang mit dem Begriff „Steuergerechtigkeit“ ist Herrn Schäuble jedenfalls nicht vorzuwerfen.
Inwieweit die Einigung im Vermittlungsausschuss vom 08.02.2012 zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz den Kommunen künftig Einnahmemöglichkeiten bietet, vermag ich jetzt noch nicht abzusehen; hier müssen meines Erachtens erst die angekündigten Verordnungen vorgelegt werden.
Die Hartnäckigkeit, mit der die privaten Entsorger auf eine Ausweitung der gewerblichen Sammlung gedrängt haben, gibt allerdings Anlass zur Hoffnung. Wichtig erscheint mir auch, dass beim angekündigten Wertstoffgesetz die kommunale Zuständigkeit gewährt bleibt.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
für die Meisten von uns, und ich schließe mich ausdrücklich damit ein, stand das Sparen auf Grund der doch nicht einfachen Haushaltslage in den letzten Jahren im Vordergrund. Aber das Sparen darf nicht zum Selbstzweck werden.
Wer einen attraktiven, familienfreundlichen Wohn- und Wirtschaftsraum erhalten und ausbauen will, muss Geld in die Hand nehmen und dafür möglicherweise Kredite beanspruchen; ich verweise auf oben genannte Möglichkeiten. Das könnte sogar unsere Gemeinde treffen, wenn ich an die möglichen Investitionen in Gewerbegebiete oder bei der Energieversorgung denke. Hier gilt es aber, das Notwendige von dem Wünschenswerten und dem Unnötigen zu unterscheiden.
Investitionen in Bildung und Kindergärten werden sich erst langfristig rechnen. Sie werden aber auf lange Sicht wirtschaftlich, nachhaltig und generationengerecht sein. Dieser bereits begonnene Weg sollte unbeirrt weiter gegangen werden.
Mir sind Kredite, die zur Entlastung der kommunalen Familie, zur Abschaffung von Studiengebühren und zum Ausbau von Krippenplätzen aufgenommen werden, immer noch lieber als Kredite, die einseitig Hoteliers und Besserverdienenden nutzen und einer dahin siechenden FDP helfen sollen.
Abschließend bleibt Folgendes zu sagen:
1.) Die vom Bund eingesetzte (und mittlerweile schon wieder ruhende) Gemeindefinanzkommission verweigert eine Verlagerung der Lasten im Bereich Arbeit und Soziales von Kommunen auf den Bundeshaushalt. Eine Kostenübernahme von Soziallasten durch den Bund deckt allenfalls 10 % der natürlich durch den Bund erlassenen Leistungsgesetze ab.
2.) Der Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2012 sieht vor, kreisfreie Städte massiv zu entlasten und die kreisangehörigen Räume massiv zu belasten – informierte Gremien legen sich hierbei auf eine Ausgleichsmasse von mindestens 100 Millionen Euro fest. Wenn man weiß, das die so genannte Abmilderungshilfe in Höhe von 70 Millionen Euro einmalig, nämlich nur in 2012 „abmildert“, erkennt, dass der „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ auch „Schwächungspakt finanzstarker Kommunen“ benannt werden könnte.
Fazit: Bund und Länder reichen wegen eigenen fehlenden Mitteln ihre Verantwortlichkeiten an die Kommunen weiter.
Die Macht hierzu haben sie – Bundesrecht schlägt Landesrecht, Landesrecht schlägt Gemeinderecht - usw.
Den Appell an die „interkommunalen Gewissen“ hätte man sich und uns ersparen können.
Wie wir vor einem solchen finanziellen Hintergrund noch verantwortlich Kommunalpolitik betreiben sollen, ist, wenn wir nicht aufgeben wollen, sicherlich auf Jahre hinaus das Rätsel, was es zu lösen gilt.
Vor diesem Hintergrund unsere Anträge, die unseren gemeindlichen Haushalt nicht belasten.
1.) Es wird beantragt, dass der Bürgermeister prüft, inwieweit die Gemeinde Wenden gemeinnützige GmbHs gründen sollte, die das Ziel haben, Investitions-, Betriebs- und Bauunterhaltungskosten zu minimieren.
2.) Die Gemeinde informiert in geeigneter Weise weiterhin zeitnah über die aktuellen Durchführungsvorschriften zum Thema Dichtheitskeitsprüfungen.
3.) Der Arbeitskreis des Schulausschusses erarbeitet für die Grundschulen ein Konzept zur Standortsicherung.
4.) Der Arbeitskreis des Schulausschusses erarbeitet ein Konzept mit dem Ziel, dass jedes Kind im Schülerfahrverkehr möglichst einen Sitzplatz bekommt.
5.) Die vom Umweltausschuss beschlossene Unterstützung von Kinder- und Jugendgruppen bei der gemeindeweiten Gewässerreinigung wird mit 1.000 Euro unterstützt. Zudem wird beantragt, dass die Vereine, die sich am „Frühjahrsputz“ der Gemeinde Wenden beteiligen, wie in der Vergangenheit unterstützt werden.
Als Deckungsvorschlag bitten wir, die auf 100.000 Euro veranschlagten Mittel zur Baumerfassung um 2000 Euro zu verringern (Haushaltsplan S. 64-Sachkonto 5221800).
Abschließend möchte ich mich auch im Namen der SPD-Fraktion bei dem Kämmerer und allen Gemeindemitarbeitern für die gute Zusammenarbeit bedanken.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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