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Änderung der Hundesteuersatzung |
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Folgende Anträge wurden vom Fraktionsvorsitzenden Stephan Niederschlag am 15.09.2010 in der Ratssitzung gestellt:
1. zu § 2: Der bisherige Hundesteuersatz von 48 € soll beim ersten Hund beibehalten werden. Begründung: Hunde haben zum Teil auch soziale Funktionen, insbesondere bei älteren Menschen.
2. für gefährliche Hunde der Rasseliste NRW (‚Kampfhunde’) wird ein erhöhter Betrag festgelegt.
Gefährliche Hunde im Sinne von Absatz 1 Buchstaben d und e sind solche Hunde,
a) die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben. Als Ausbildung zum Schutzhund zählt nicht die von privaten Vereinen oder Verbänden durchgeführte so genannte Schutzdienst- oder Sporthundeausbildung, sofern keine Konditionierung zum Nachteil des Menschen erfolgt;
b) die sich nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes als bissig erwiesen haben;
c) die in Gefahr drohender Weise einen Menschen angesprungen haben;
d) die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen.
Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Hunde der Rassen:
1. Pitbull Terrier 2. American Staffordshire Terrier 3. Staffordshire Bullterrier 4. Bullterrier 5. Alano 6. American Bulldog 7. Bullmastiff 8. Mastiff 9. Mastino Espanol 10. Mastino Napolitano 11. Fila Brasileiro 12. Dogo Argentino 13. Rottweiler 14. Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Begründung: Prävention vor weiterer Ausbreitung von gefährlichen Hunden. Oft sind Hundebesitzer dieser Rassen nicht zum Führen eines derartigen Hundes geeignet, so dass es zu Gefährdungen oder Übergriffen seitens der Tiere kommt.
3. Ferner wurde angeregt zu überdenken, sog. ‚Hundetütenstationen’ für jede Ortschaft an geeigneten Orten zu installieren.
Begründung: Hundekot verunreinigt immer mehr unsere Straßen, Wege und Orte, wo sich Kinder aufhalten. Durch diesen Vorschlag soll dem entgegengewirkt werden.
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