|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2009 |
Vorab: Alle Punkte im öffentlichen Teil der Tagesordnung wurden einstimmig beschlossen.
TOP 1
Der Leiter Fachdienst der Gemeinde, Herr Peter Vogelsang, wird (erneut) zum Schrftführer des HFA bestellt.
TOP 2
Kraft Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW - hier: § 57 Abs. 3 ) führt der Bürgermeister den Vorssitz im Hauptausschuss. Zu seinen Vertretern wurden Gerd Müller (CDU) und Hans-Jürgen Ernst (SPD) gewählt.
TOP 3
Unter § 45, Abs. 2 GO NRW sieht zu Beginn einer Wahlzeit der Ortsvorsteher eine Anpassung der Aufwandsentschädigung und der Sitzungsgelder vor. Dem wird durch die Anpassung der 5. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung (hier § 3, Abs. 6) entsprochen.
TOP 4
Die Gemeinde Wenden verzichtet (zunächst befristet bis zum 31.12.2013) auf einen gebührenmäßige
Erfassung (Erhebung) auf Abwassergebühren für Schmutzwasser aus Zisternen, weil Aufwand und Ertrag
(Abweichung = 0,29 % pro Kubikmeter Abwasser) in keinem akzeptablen Verhältnis stehen.
TOP 8
Eine verständliche Zusammenfassung der komplizierten und komplexen Materien (Änderungssatzungen zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, der Erlass einer Hebesatzsatzung der Realsteuerhebesätze sowie der Beschluss über die Überarbeitung der Richtlinien des Bonusmodells für energieeffizientes Bauen in der Gemeinde Wenden) würde in der Quadratur der Kreises enden.
|